AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Coastbeats Event Team gelten
gegenüber allen Vertragspartnern. Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus dem Vertrag selbst
bzw. dessen Anlagen.
§ 1 Allgemeines
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Sie gelten für alle einmaligen und
fortlaufenden Leistungen von Coastbeats Event Team und dessen Rechtsnachfolgern im
Rahmen der Geschäftstätigkeit.
2. Mit der ersten schriftlichen Fixierung des Vertrages von Coastbeats Event Team gelten diese
Bedingungen als angekommen. Der Vertragspartner bestätigt mit seiner Unterschrift
eindeutig, von diesen Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen zu haben und erkennt diese
damit voll an.
3. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des
Kunden werden nicht anerkannt.
4. Die Mitarbeiter von Coastbeats Event Team sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden
zu treffen oder schriftliche Zusicherungen zu geben, die über den eigentlichen Vertrag
hinausgehen.
5. Es gelten die AGB in der Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
6. Coastbeats Event Team ist zu Änderungen technischer Angaben/Eigenheiten von Artikeln,
Leistungen oder des Programmangebots berechtigt. Coastbeats Event Team wird diese
Änderungen nur aus triftigen Gründen Durchführen, insbesondere ohne die Änderung die
Durchführung der Veranstaltung gefährdet oder unmöglich wäre. Wird durch die Änderung das
vertragliche Gleichgewicht der Vertragsparteien erheblich gestört, so unterbleibt die
Änderung.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
1. Die Angebote von Coastbeats Event Team sind, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart
wurde, stets unverbindlich und freibleibend.
2. Der Kunde erhält vorab ein unverbindliches Angebot per E-Mail, Post oder Fax zugesendet.
Alle Verträge kommen erst dann zustande, wenn der Kunde die ihm durch Coastbeats Event
Team übermittelte Auftragsbestätigung unterzeichnet, bestätigt und zurücksendet. Der
Rückerhalt der Auftragsbestätigung wird stets von Coastbeats Event Team bestätigt.
3. Die Preise für Leistungen von Coastbeats Event Team ergeben sich aus der
Auftragsbestätigung.
§ 3 Widerrufsrecht für Verbraucher /
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu
widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr
Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Coastbeats Event Team, Lindenallee 18, 24784
Westerrönfeld, Telefon: 0151 54689516, Mail: info@coastbeats.de) mittels einer eindeutigen
Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen
Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die
Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen
erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die
sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene,
günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn
Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags
bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das
Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde
ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser
Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der
Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem
Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts
hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zu
Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
§ 4 Veranstaltungs-, Buchungs- und DJServicebedingungen
1. Anfahrt
Der Veranstalter sorgt für eine direkte Zufahrt zur Veranstaltungslokation und einen
kostenlosen DJ Parkplatz am Veranstaltungsort, der sich in nächstmöglicher Entfernung zum
Eingang befindet. Er kümmert sich um evtl. anfallende Zufahrtsgenehmigungen (z.B.:
Fußgängerzonen, Privatstraßen oder öffentlich gesperrte Zufahrtsstraßen). Der Veranstalter
haftet alleine für nicht eingeholte Genehmigungen und die dadurch verursachten Kosten.
2. Anmeldung der Veranstaltung
Der Veranstalter ist verpflichtet sämtliche Genehmigungen und Anmeldungen (z.B.: GEMA)
einzuholen und gegebenenfalls eine Veranstaltungsversicherung abzuschließen. Die Kosten
hierfür sind durch ihn selbst zu tragen. Er hat zudem dafür Sorge zu tragen, dass der
Veranstaltungsdurchführung keinerlei bau- und feuerpolizeilichen Auflagen entgegenstehen.
Etwaige diesbezügliche Genehmigungen hat der Kunde zum Schutz der Veranstaltung auf
seine Kosten einzuholen. Polizeistundenverkürzungen gehen zu Lasten des Veranstalters.
Fehlt wissentlich oder unwissentlich eine notwendige Anmeldung oder Genehmigung, ist der
Veranstalter gegenüber dem DJ in voller Höhe schadenersatzpflichtig, sofern der DJ dafür von
dritter Seite belangt wird.
3. Auf- und Abbau
Der Aufbau der Anlagen erfolgt je nach Anforderung an die Veranstaltung. Eventuell zugesagte
Aufbautermine sind unverbindlich. Für Verzögerungen des Aufbaus ist Coastbeats Event Team
nicht verantwortlich, wenn dies auf eine Ursache zurückzuführen ist, die Coastbeats Event
Team nicht zu vertreten hat. Der Veranstalter hat bei Schwierigkeiten bei der Erreichung des
Veranstaltungsraumes für kostenlose Helfer zum Be- und Entladen zu sorgen. Der Veranstalter
bzw. Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Geräte und Anlagen, wenn Mitarbeiter
von Coastbeats Event Team nicht anwesend sind, entweder eingeschlossen oder bewacht
werden und das an ihnen nichts verändert wird.
4. Verpflegung
Dem DJ bzw. dem Coastbeats Event Team stehen am Veranstaltungstag bzw. -abend
alkoholfreie Getränke sowie Essen in einem angemessenen Rahmen frei zur Verfügung.
5. Stornierung
Die Stornierung eines Auftrages hat in schriftlicher Form zu erfolgen. Bei Vertragsrücktritt /
Stornierung / Terminabsage ab 30 Tage vor Veranstaltungsdatum gilt für den Auftraggeber /
Veranstalter eine zu leistende Abstandszahlung in folgender Höhe:
bis 24 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Auftragsgesamtsumme / Gage
bis 14 Tage vor der Veranstaltung: 75 % der vereinbarten Auftragsgesamtsumme / Gage
bis 7 Tage vor der Veranstaltung: 100 % der vereinbarten Auftragsgesamtsumme / Gage
Ab 30 Tage vor Veranstaltungsdatum fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 Euro an.
Dem Auftragnehmer bzw. Kunde ist es gestattet nachzuweisen, dass ein Schaden nicht
entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Das Recht eines Verbrauchers bei
Fernabsatzverträgen (14-tägiges Widerrufsrecht) bleibt davon unberührt.
6. Angebote und Spielzeit
Alle Angebote sind, soweit nicht anders angegeben, Festpreise und soweit nicht anders
vereinbart inklusive Ton- und Lichtanlage (sofern die örtlichen Gegebenheiten eine Aufstellung
der Lichtanlage nicht ermöglichen, kann diese verkleinert oder ganz weggelassen werden),
Auf- und Abbau und einem DJ mit einer vertraglich festgelegten Spielzeit. Sollte nicht explizit
etwas anderes vereinbart sein, verlängert der DJ nach dieser Spielzeit so lange, bis er vom
Auftraggeber informiert wird zur nächsten halben bzw. vollen Stunde aufzuhören. Die Preise je
weiterer halben bzw. vollen Stunde richten sich nach unserer Preisliste.
7. Sonstiges
Der Veranstalter hat für ausreichenden Platz zum Aufstellen der Licht- und Tonanlagen zu
sorgen, der Arbeitsplatz der Mitarbeiter von Coastbeats Event Team sollte ausreichend
belüftet sein sowie eine angemessene übliche Raumtemperatur haben. Ein abschließbarer
Raum zum Unterbringen verschiedener Materialien sollte zur Verfügung stehen. Je nach
gebuchten Licht- und Tonpaket, muss mindestens ein separat abgesicherter 220V
Stromanschluss mit ausreichendem Querschnitt vorhanden sein. Bei erweiterter
Veranstaltungstechnik hat der Veranstalter für einen ausreichenden Stromanschluss von 16,
32 A CEE oder mehr zu sorgen bzw. dies mit Coastbeats Event Team vorab zu besprechen. Die
Stromkosten, welche durch den Energieverbrauch von den Geräten und Anlagen verursacht
werden, sind vom Kunden bzw. Auftraggeber zu tragen.
§ 5 Haftung
Ab dem Zeitpunkt des Abladens der Geräte und Anlagen bis zu deren Abbau durch Coastbeats
Event Team haftet der Veranstalter bzw. Auftraggeber für sämtliche während der
Bereitstellungszeit entstehende Schäden an den Geräten und Anlagen und die Ausfallkosten,
die Coastbeats Event Team dadurch entstehen, sofern sie vom Veranstalter selbst oder Dritte
(z.B. Gäste, Kinder, Mitarbeiter oder Tieren) verursacht wurden. Im Falle eines Schadens durch
Dritte hat der Kunde die Personalien des Schädigers unverzüglich mitzuteilen Bei
Verschmutzung der Geräte und Anlagen, sofern sie nicht durch den DJ selbst verursacht
wurden, wird die Säuberung dem Veranstalter nachträglich in Rechnung gestellt. Ebenso
haftet der Veranstalter in dem Zeitraum für Personenschäden an Mitarbeitern von Coastbeats
Event Team durch sein Publikum/Gäste.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschulden
bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber Coastbeats Event Team
als auch gegenüber Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Coastbeats Event Team
ausgeschlossen. Coastbeats Event Team wie auch ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen
haften auch nicht für entgangenen Gewinn und für indirekte Schäden, unabhängig davon, ob
diese beim Kunden oder bei Dritten entstehen. Dies gilt allerdings nur, soweit sich nicht aus
den folgenden Bestimmungen etwas anderes ergibt:
a. Die Haftung von Coastbeats Event Team oder ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ist
ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
b. Die Beschränkung gilt dann nicht, wenn wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit gehaftet wird. Für Umstände und äußere Einflüsse, die nicht durch Coastbeats
Event Team zu vertreten sind, sowie höhere Gewalt, welche die vertraglichen Leistungen
erheblich erschweren oder die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zeitweilig
behindern oder unmöglich machen, haftet Coastbeats Event Team nicht. Jede Vertragspartei
wird alles in ihren Kräften stehende unternehmen, was erforderlich und zumutbar ist, um das
Ausmaß der Folgen zu mindern.
§ 6 Gerichtsstand/Schlussbestimmung
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile, sofern der Vertragspartner Unternehmer
ist, Westerrönfeld. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei
grenzüberschreitendem Lieferverkehr